Selten zuvor bot sich Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen eine so umfassende Chance.
Mit der Einführung des Qualifizierungschancengesetzes ist es Unternehmen möglich sich für den Strukturwandel zu rüsten.
Begegnen Sie Themen wie z.B. Digitalisierung mit einem gestärkten Team.
Arbeitnehmer erhalten nun erweiterte Möglichkeiten, im Job an einer geförderten Weiterbildung teilzunehmen.
Arbeitgeber und Ihre Unternehmen werden durch finanzielle Hilfen darin bestärkt, nachhaltig in Ihre MitarbeiterInnen zu investieren.
Bei Angestellten ohne Berufsabschluss und bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen sind bis zu 100 % der Lohnkosten förderbar.
Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung
Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.
Die ADIMA-Bildung steht für Bedarfs- und kundenorientierte Coachings, Aus- und Weiterbildung, für die Entwicklung von Menschen und garantiert Qualität in der Beratung.